Neue Heizgeräte und Warmwasserspeicher und -bereiter müssen ab dem 26. September 2015 das EU-Energieeffizienzlabel tragen. Es zeigt, wie sparsam ein Gerät mit Energie umgeht. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) informiert über die Neuerungen und erklärt die Hintergründe.
„Mit dem Label erkennen Verbraucher auf einen Blick, welche Heiztechnik besonders energie- und damit kostensparend ist“, erläutert Christian Stolte, dena-Bereichsleiter Energieeffiziente Gebäude. „Das Einsparpotenzial durch Effizienzmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und den Einsatz erneuerbarer Energien ist groß. Denn etwa 85 Prozent des Endenergieverbrauchs in Privathaushalten gehen zurück auf Raumwärme und Warmwasser.“
So funktioniert das Energie-Label
Die Kennzeichnungspflicht gilt für Anlagen, die mit Strom, Öl oder Gas betrieben und neu installiert werden. Sie betrifft Heizgeräte und Warmwasserbereiter sowie Kombigeräte mit einer Leistung bis 70 Kilowatt, Warmwasserspeicher bis 500 Liter Speichervolumen und Kombinationen dieser Produkte mit Regelungstechnik und Solarunterstützung. Technik mit diesem Leistungsumfang wird in der Regel in Ein- und Zweifamilienhäusern oder kleineren Nichtwohngebäuden eingebaut.
Das Label ähnelt im Aufbau den bereits von Haushaltsgeräten bekannten Etiketten. Die Einordnung erfolgt in Energieeffizienzklassen, die von A+++, A++ oder A als beste bis G als schlechteste Note reichen. Welche Klasse die höchste ist, hängt vom jeweiligen Gerätetyp ab. Ein Farbschema erleichtert die Einordnung zusätzlich. Dieses reicht von grün (besonders effizient) bis rot (besonders ineffizient).
Die genannten Geräte sind ab dem 26. September 2015 im Handel oder beim Handwerker nur noch mit dem Label beziehungsweise den dazugehörigen Datenblättern erhältlich. Bereits in der Werbung muss dann für den Verbraucher die Energieeffizienzklasse erkennbar sein.
Übergreifendes Ziel: Energieverbrauch in Europa senken
Die verpflichtende, europaweit einheitliche Kennzeichnung mit dem EU-Energielabel macht die Energieeffizienz von Produkten im Markt transparent. Darüber hinaus müssen (Kombi-)Heizgeräte, Warmwasserbereiter und -speicher auf Basis der EU-Ökodesign-Richtlinie verschiedene Energieeffizienz-Mindestanforderungen rfüllen.
„Mit der Energieverbrauchskennzeichnung und den Anforderungen an die Mindesteffizienz von Geräten zielt die Europäische Kommission darauf ab, den jährlichen Endenergieverbrauch EU-weit bis 2020 um 653 Terawattstunden zu reduzieren. Das entspricht in etwa dem jährlichen Endenergieverbrauch von Belgien“, so Annegret-Cl. Agricola, dena-Bereichsleiterin Energiesysteme und Energiedienstleistungen.
Das EU-Energieeffizienzlabel gibt es seit 1998. Es wird schrittweise für verschiedene Produktgruppen eingeführt. Die Kennzeichnungspflicht gilt bereits für Kühl- und Gefriergeräte, Staubsauger, Lampen und Leuchten, Waschmaschinen, Wasch- und Wäschetrockner, Elektrobacköfen, Dunstabzugshauben, Geschirrspüler, Klimageräte sowie Fernseher und Weinlagerschränke.
Weitere Informationen zum Heizungslabel gibt es unter www.zukunft-haus.info/expertenservice, zum Warmwasserbereiter unter www.stromeffizienz.de.
Pressekontakt:
Thema Energieeffiziente Gebäude: Deutsche Energie-Agentur GmbH
(dena), Raili Münke, Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-726, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
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Thema Energiesysteme und -dienstleistungen: Deutsche Energie-Agentur
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