Zehn Jahre Rauchmelderpflicht in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern Jetzt Rauchmelder austauschen

Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gehören zu den ersten Bundesländern, die die Ausstattung privater Haushalte mit Rauchmeldern gesetzlich vorgeschrieben haben. In Schleswig-Holstein besteht die Rauchmelderpflicht seit 2005, in Mecklenburg-Vorpommern seit 2006. Mussten zunächst nur Neu- und Umbauten mit den kleinen Lebensrettern ausgestattet werden, gilt die Verordnung in Mecklenburg-Vorpommern seit 2009 und in Schleswig-Holstein seit 2010 flächendeckend für den gesamten Wohnungsbestand. Nach Ablauf von zehn Jahren ist es jetzt an der Zeit, sich über den Austausch der ersten Rauchmelder Gedanken zu machen.

„Gemäß Norm sind Rauchmelder spätestens nach zehn Jahren auszutauschen – unabhängig vom Batterietyp. Nur so können sie zuverlässig Leben retten“, erklärt Christian Rudolph, Vorsitzender der bundesweiten Kampagne „Rauchmelder retten Leben“. Staub aus der Umgebungsluft setzt sich im Laufe der Jahre in den Rauchmeldern ab und reduziert damit ihre Leistungsfähigkeit. Eine regelmäßige Wartung der Rauchmelder gemäß Herstellerangaben ist zwingend erforderlich, um die Funktionalität während der Lebensdauer zu gewährleisten. „Selbst der beste Rauchmelder funktioniert im Ernstfall nicht, wenn er stark verschmutzt oder die Batterie leer ist“, meint Rudolph. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent der Betroffenen ersticken an giftigen Rauchgasen. Funktionsfähige Rauchmelder hätten ihr Leben retten können.

Zuständig für Installation und Austausch der Rauchmelder sind in Schleswig-Holstein die Eigentümer und Vermieter. Für die jährliche Wartung ist hingegen der unmittelbare Besitzer verantwortlich. Bei vermieteten Wohnungen ist das der Mieter, es sei denn, der Eigentümer hat die Wartung übernommen. In Mecklenburg-Vorpommern ist dagegen der unmittelbare Besitzer sowohl für die Installation als auch für die Wartung der Rauchmelder verantwortlich.

Eigentümer und Vermieter, die besonderen Wert auf zuverlässige und langlebige Rauchmelder legen, können sich am unabhängigen Qualitätszeichen „Q“ orientieren. Es informiert Verbraucher über hochwertige Rauchmelder mit einer fest eingebauten 10-Jahres-Batterie, die für den Langzeiteinsatz besonders geprüft sind. Wer auch bei Installation und Wartung auf Nummer sicher gehen möchte, sollte einen Dienstleister beauftragen, der über geeignete Qualifikationen verfügt und beispielsweise den bundesweiten Standard „Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ erfüllt.

Laut Bauordnung müssen in Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Weitere Geräte sollten idealerweise in allen weiteren Räumen wie Wohnzimmer sowie Gäste- und Arbeitszimmer angebracht werden, da hier die Brandgefahr besonders groß ist. Ausgenommen sind Küche und Badezimmer.

Weitere Informationen zur Rauchmelderpflicht: www.rauchmelder-lebensretter.de

Honorarfreie Pressefotos unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/presse/fotos

Über „Rauchmelder retten Leben“:

Das Forum Brandrauchprävention e.V. betreibt seit dem Jahr 2000 die Aufklärungskampagne „Rauchmelder retten Leben“. Das erklärte Ziel des Forums ist die Brandschutzprävention, insbesondere mit Rauchwarnmeldern. Mitglieder des Forums sind führende Dachverbände wie der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) sowie Hersteller und Dienstleister. Am 12.06.2012 gründete das Forum Brandrauchprävention einen eigenen gemeinnützigen Verein. Geschäftsstelle des Forums ist die Agentur eobiont GmbH, die die Kampagne betreut und als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Pressekontakt:
Forum Brandrauchprävention e.V.
„Rauchmelder retten Leben“
Claudia Groetschel
Tel.: 030/44 02 01 30
redaktion@rauchmelder-lebensretter.de

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